1. Timer auf 60 Minuten und 10 Minuten vorher eine Warnung

11. Continue statt Review Dataset (im Step 3)
12. keywords auf default 'uncontrolled' einfrieren
14. Lizenzen mit Links versehen
19. Timezone: 'timezone' => 'Europe/Vienna'
20. angefangen mit RDR -> TETHYS Unbenennungen
21. translated validation ausgebessert
22. dataset als Typescript Instanz
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Arno Kaimbacher 2019-11-21 18:43:56 +01:00
parent 300c8a13a9
commit 4b8f2a63d8
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@ -78,7 +78,7 @@ class PagesTableSeeder extends Seeder
'page_id' => 1, //terms and conditions
'locale' => 'de',
'title' => 'Geschäftsbedingungen',
'description' => '<h2>1.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Open Access und FAIR Erklärung</h2><p>iwas große Fokus liegt beim GBA-RDR beim Erlangen eines hohen Grades an die Zugänglichkeit und nachhaltige Verfügbarkeit für alle interessierten Nutzer. Dadurch soll eine <strong>verantwortungsvolle </strong>Weiterverwertung sowie Weiterentwicklung der Daten ermöglicht werden. Ebenfalls wird von Seitens des GBA-RDRs großen Wert auf das Ermöglichen von der Weiterverwendung von den publizierten Forschungsdaten gelegt. Dies wird durch das Einhalten der Prinzipien von Open Access und FAIR erlangt.</p><p>Unter Open Access wird der kostenfreie sowie öffentliche Zugang zu den im RDR archivierten Datenpublikationen verstanden.</p><p>Das Prinzip FAIR<a href="#_ftn1">[1]</a>, welches ein Akronym für <i>Findability</i> (Auffindbarkeit), <i>Accessibility</i> (Zugänglichkeit), <i>Interoperability</i> (Kompatibilität), und <i>Reusability</i> (Wiederverwendbarkeit) ist, unterstützt eine nachhaltige wissenschaftliche Datenpflege sowie verwaltung. Erst durch die garantierte Auffindbarkeit, volle Zugänglichkeit zu den Daten, gewährleistete Kompatibilität mit anderen Datenbeständen so wie die wissenschaftliche Wiederverwendbarkeit, erhält die Datenpublikation einen großen Wert.</p><p>Das GBA-RDR behält sich vor, bei Einzelfällen und begründet Datenpublikationen nur eingeschränkt zur Verfügung zu stellen oder/und mit einem Embargo zu belegen. Grundsätzlich sollen die Nutzer die publizierten Daten uneingeschränkt lesen, kopieren, drucken und je nach vergebener Lizenz verarbeiten sowie verteilen können. Dabei verpflichtet sich der Nutzer ausnahmslos die Daten zu zitieren. Die Urheberrechte der Autorenschaft werden dabei nicht berührt.</p><p>&nbsp;</p><h2>2.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Leitlinie</h2><ul><li>Ziele</li><li>Anforderungen an die elektronische Publikation</li><li>Urheber- und Nutzungsrechte</li><li>Sacherschließung auf dem Publikationsserver</li><li>Archivierung von Publikationen</li><li>Technische Eigenschaften des Publikationsservers</li><li>Organisatorische Regelungen</li></ul><p>&nbsp;</p><h2>3.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Rechte und Pflichten</h2><p>Die im GBA-RDR veröffentlichten Informationen und Metadaten unterliegen grundsätzlich den Open-Access-Bedingungen, wenn nicht anders angegeben. Die publizierten Datensets unterliegen einem definierten Zugriffs- sowie Nutzungsrecht welche in den Metadaten eindeutig beschrieben sind.</p><p>&nbsp;</p><p>Zugriffsrecht</p><p>Es wird zwischen uneingeschränkten und eingeschränkten Zugriffsrecht unterschieden. Während bei dem uneingeschränkten Zugriffsrecht voller Zugriff auf die Daten und den dazugehörigen Informationen besteht, so kann ein eingeschränktes Zugriffsrecht auf bestimmte oder unbestimmte Zeit sowie auf alle oder nur auf Teile der Daten bestehen. Die detaillierte Zugriffsrechtsbestimmung sowie die Dauer einer Zugriffsbeschränkung sind in den Metadaten vermerkt. Grundsätzlich wird ein uneingeschränktes Zugriffsrecht vergeben. Unter bestimmten Voraussetzungen jedoch kann diese eingeschränkt sein.</p><p><br>&nbsp;</p><p>Nutzungsrecht</p><p>Durch die Vergabe von Creative Commons Lizenzen werden jeder Datenpublikation mit definierten Nutzungsrechte ausgestattet. Die dabei verwendete Lizenz wird verpflichtend mit den zur Datenpublikation gehörenden Metadaten bereitgestellt.</p><p>&nbsp;</p><p><br>Urheberrecht</p><p>Die Urheberrechte der auf dem GBA-RDR Server veröffentlichten Dokumenten liegen ausnahmslos bei den jeweiligen Autoren.</p><p>Der Urheber räumt jedoch durch die Publikation der Daten ein grundsätzliches Zugriffs- sowie Nutzungsrecht ein, welches mit der Datenpublikation geklärt und in den Metadaten verankert ist. Zusätzlich stimmt der Urheber zu, dass die Metadaten des Dokuments unentgeltlich anderen öffentlich einsehbaren Datenbanken zur Verfügung gestellt werden und somit an der Forschungsdateninfrastruktur teilnimmt.</p><p>Mit der Publikation sowie der Archivierung der Daten und allen dazugehörigen Dokumenten im GBA-RDR erklärt der Urheber keine Rechte Dritter verletzt zu haben. Der Urheber verpflichtet sich vor dem Einreichen der Daten und allen dazugehörigen Dokumenten, alle darin involvierten Miturheber, Co-Autoren und Drittmittelgeber in Kenntnis zu setzen. Wenn die zu veröffentlichenden Daten auf Fremddaten aufbauen oder diese ergänzen, so ist der Urheber der aktuellen Daten und den dazugehörigen Dokumenten verpflichtet die Rec</p>',
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